Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Itzehoe für die Anmietung des theater itzehoe Zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Anmietung des theater itzehoe
HygienekonzeptDie strengen Voraussetzungen für Maßnahmen nach § 28a des Infektionsschutzgesetzes sind derzeit nicht erfüllt. Nach der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) des Landes Schleswig-Holstein entfallen daher seit dem 03. April 2022 sämtliche Einschränkungen für Veranstaltungen (bislang § 5 Corona-BekämpfVO).
HausordnungBei Veranstaltungen ist die Hausordnung des theaters itzehoe zu beachten.
Zur Hausordnung des theater itzehoe
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